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Das Oberlandesgericht Bozen hat am Mittwoch einen Priester wegen fortgesetzter sexueller Gewalt eines zur Tatzeit minderjährigen Mädchens zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Außerdem soll er dem Opfer 500.000 Euro und deren Eltern je 100.000 Euro Schadenersatz zahlen. Das Urteil war vorerst noch nicht rechtskräftig.
Das Verfahren war ins Rollen gekommen, da die heute 26-jährige, die psychische Probleme aufweist, ihrer Therapeutin von den Vorfällen berichtet hatte. Die Verteidigung hatte versucht die Glaubwürdigkeit des Opfers und der Therapeutin infrage zu stellen.
In erster Instanz war der Priester vom Vorwurf freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Freispruch Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht hat nun nach achtstündiger Beratung das erste Urteil annulliert.
Die Verteidigung kündigte Berufung gegen das Urteil vor dem römischen Höchstgericht (Kassationsgericht) an. Das Urteil überzeuge nicht, da es nur auf Träumen fuße, erklärte der Verteidiger des Priesters, der umgehend Diözesanbischof Wilhelm Egger vom Urteil informierte. Eine offizielle Stellungnahme der Kurie zur Verurteilung liegt noch nicht vor.
17.04.2008 |
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